Termine

  • Stadthagen:
    Dienstag, Mittwoch und 
    Donnerstag
    Anmeldung: 18h - 18:30h

    Theorie: 18:30h - 20:00h

  • Helpsen:
    Dienstag & Donnerstag
    Anmeldung: 18h - 19h
    Theorie: 19h - 20:30h
  • Kolenfeld:
    Montags & Mittwoch ab 18h
    Anmeldung & Theorie 
  • Wunstorf

    Dienstag & Donnerstag ab 18h

    Anmeldung & Theorie


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Schlüsselbund

Welche Vorraussetzungen gelten für den Führerschein ab 17?

 

  • Der Führerschein ab 17 kann bereits sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahrs bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. 
  • Dem Antrag muss von Seiten der Erziehungsberechtigten zugestimmt werden. Im Antrag werden die Fahrbegleiter namentlich aufgeführt. 
  • Die theoretische und praktische Ausbildung wird nach üblichen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen durchgeführt, wie eine Fahrerlaubnis ab 18. Die Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
  • Der Fahranfänger muß bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs in Begleitung fahren
  • Die Prüfbescheinigung (es wird keine Fahrerlaubnis in Scheckkartenform ausgegeben) gilt nur für das Inland. Das heisst Auslandsfahrten sind nicht gestattet. Eine Ausnahme: Österreich erkennt die vorzeitige Fahrerlaubnis an
  • Die Probezeit beginnt mit Aushändigung der Fahrerlaubnis nach § 2a StVG (sofern nicht vorher die Fahrerlaubnis der Klasse A1 vorliegt)
  • Die Auflage lautet: Es muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson, die im Antrag namentlich benannt wurde, zugegen sein. Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister besitzen und zum Zeitpunkt des "begleitenden Fahrens" nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol oder andere berauschende Mittel eingenommen haben
  • Die Begleitperson steht dem Fahranfänger nur in "beratender Funktion" zur Seite. Das aktive Eingreifen im Fahrgeschehen ist nicht gestattet
  • Das Fahren ohne Begleitperson hat zur Folge, dass ein Bußgeld von derzeit 70 € (Stand: 29.04.2015) verhängt wird, die Fahrerlaubnis eingezogen und ein Aufbauseminar angeordnet wird. Finger weg!

Solltet ihr weitere Fragen bzgl. Begleitendem Fahren haben, könnt ihr uns jederzeit darauf ansprechen. Wir beraten euch gerne!